Tödliche Pferdeseuche in Niedersachsen ausgebrochen

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Wir informieren: Ansteckende Blutarmut bei einem Pferd in Niedersachsen festgestellt
In einem niedersächsischen Pferdebestand wurde die Ansteckende Blutarmut der Einhufer nachgewiesen. Wir möchten unsere Kundinnen und Kunden über die Erkrankung, mögliche Übertragungswege und sinnvolle Vorsichtsmaßnahmen informieren.
Der betroffene Pferdehaltungsbetrieb wird nicht näher benannt. Die zuständigen Behörden haben die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet und im Umfeld des Bestandes weitere Untersuchungen veranlasst.
Nach den bisher veröffentlichten Informationen gibt es keine Hinweise darauf, dass das betroffene Pferd im relevanten Zeitraum an einem Turnier oder einer anderen Veranstaltung mit Einhufern teilgenommen hat.
Was ist die Ansteckende Blutarmut?
Die Ansteckende Blutarmut der Einhufer wird auch als Equine Infektiöse Anämie, kurz EIA, bezeichnet. Es handelt sich um eine Viruserkrankung, die Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel betreffen kann.
Die Übertragung erfolgt insbesondere über Blut. Blutsaugende Insekten wie Bremsen und Stechfliegen können den Erreger von einem infizierten Tier auf ein anderes übertragen. Möglich ist eine Übertragung außerdem durch verunreinigte medizinische Instrumente, Geräte oder gemeinsam genutztes Zubehör.
Für Menschen und andere Tierarten besteht keine Ansteckungsgefahr.
Welche Symptome können auftreten?
Die Erkrankung kann unterschiedlich verlaufen. Einige Tiere zeigen deutliche Krankheitsanzeichen, während andere äußerlich unauffällig bleiben.
Mögliche Symptome sind:
- hohes oder wiederkehrendes Fieber,
- Schwäche und Apathie,
- blasse Schleimhäute,
- punktförmige Einblutungen,
- Flüssigkeitseinlagerungen,
- Bewegungs- oder Koordinationsstörungen.
Eine Infektion kann nur durch eine entsprechende Laboruntersuchung sicher festgestellt werden.
Infizierte Tiere bleiben lebenslang Träger des Virus und können den Erreger weiterverbreiten. Eine Behandlung der Erkrankung ist nicht möglich. Für nachweislich infizierte Tiere gelten daher die entsprechenden tierseuchenrechtlichen Vorgaben.
Was können Pferdehalter vorsorglich tun?
Unabhängig vom aktuellen Fall empfehlen sich grundsätzlich konsequente Hygiene- und Schutzmaßnahmen:
- Halfter, Putzzeug, Tränkeeimer und anderes Zubehör möglichst nicht zwischen verschiedenen Pferden oder Beständen austauschen.
- Medizinische Instrumente und Geräte nach jeder Verwendung fachgerecht reinigen und desinfizieren.
- Maßnahmen zum Schutz vor Bremsen und anderen blutsaugenden Insekten ergreifen.
- Bei Fieber, Schwäche, blassen Schleimhäuten oder anderen Auffälligkeiten frühzeitig eine Tierärztin oder einen Tierarzt hinzuziehen.
- Behördliche Hinweise und mögliche Einschränkungen beachten.
Für Pferdehalter außerhalb eines behördlich festgelegten Sperrbezirks besteht derzeit kein Anlass zur Beunruhigung. Aufmerksamkeit, gute Stallhygiene und ein verantwortungsvoller Umgang mit gemeinsam genutztem Zubehör bleiben dennoch wichtig.
Weitere Informationen
Aktuelle und ausführliche Informationen zur Ansteckenden Blutarmut der Einhufer finden Sie auf der Internetseite der Tierseucheninfo Niedersachsen.
Bitte beachten Sie, dass sich die behördliche Lage kurzfristig ändern kann. Maßgeblich sind daher immer die aktuellen Mitteilungen der zuständigen Veterinärbehörden.
Diese Information ersetzt keine tierärztliche Beratung und keine behördliche Anordnung.
